Für Aufsehen bei vielen Eltern sorgte eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Potsdam am 7. März 2019.
In dem Rechtsstreit, den das Gericht zu entscheiden hatte, ging es um die Wirksamkeit der Kita -Beitragssatzung der Stadt Kremmen und auf dieser Basis erlassener Beitragsbescheide für die Eltern. Im Laufe der Verhandlung rügte das Verwaltungsgericht, dass die Beitragssatzung der Stadt aufgrund nicht ausreichender Kalkulationsunterlagen und sonstigen Mängeln bei der Festsetzung des zu berücksichtigenden Elterneinkommens nach Auffassung des Gerichts nichtig sei.
Spektakulär war allerdings für die Prozessbeobachter, dass das Verwaltungsgericht auch der Auffassung war, dass die Berücksichtigung von grundstücksbezogenen Kosten und von Personalkosten für die Kitas nicht mit dem Brandenburger Kita-Gesetz in Einklang zu bringen sei. Dies ist insofern bedeutsam, weil der weitaus größte Teil der auf die Eltern umgelegten Kita-Beiträge auf grundstücksbezogenen Kosten der jeweiligen Kita beruht. Insofern hat die Rechtsauffassung des Gerichts auch Bedeutung über die Stadt Kremmen hinaus, weil dies auch fast alle anderen Brandenburger Gemeinden betreffen dürfte.
Auf diese Rüge des Verwaltungsgerichts reagierte die Stadt insofern, dass es die angefochtenen Beitragsbescheide noch in der mündlichen Verhandlung aufgehoben hat und erklärte, die eingezogenen Kita Beiträge an die klagenden Eltern in voller Höhe zu erstatten. Damit wollte die Stadt verhindern, dass ein entsprechendes Urteil ergeht, dass möglicherweise auch Wirkung für andere Eltern haben könnte.
Aber auch ohne ein entsprechendes Urteil wird diese mündliche Verhandlung möglicherweise Konsequenzen auch über den Fall hinaus haben: es ist nämlich jetzt damit zu rechnen, dass das Verwaltungsgericht Potsdam alle Beitragsbescheide aufheben wird, bei denen grundstücksbezogenen Kosten zugrunde gelegt wurden. Dies dürften aber vermutlich die weitaus meisten Beitragsbescheide sein. Wenn die Beitragsbescheide allerdings aufgehoben werden, müssen die bereits gezahlten Beiträge an die Eltern zurückerstattet werden.
Deswegen wäre betroffenen Eltern im Bereich des Verwaltungsgerichts Potsdam – also beispielsweise in den Landkreisen Havelland, Oberhavel oder um Potsdam herum – zu empfehlen, gegen die jeweiligen Kita-Beitragsbescheide Widerspruch zu erheben. Eine Regelung im Verfahrensrecht (§ 44 SGB X) ermöglicht es übrigens auch Eltern, die in der Vergangenheit einen Kita-Beitragsbescheid erhalten und diesen noch nicht angefochten haben, auf Antrag die Beitragsbescheide der letzten vier Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls erstattet zu verlangen.