Das Landgericht Potsdam hatte am 12.9.2018 über die Frage zu entscheiden, ob ein Landkreis den Eltern eines Kindes zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn diese nicht rechtzeitig einen Kitaplatz zugewiesen bekommen haben.
Grundsätzlich besteht der Rechtsanspruch, dass Kinder ab dem ersten Lebensjahr einen Kita-Platz verlangen können. Nicht nur im Landkreis Havelland kommt es in vielen Fällen vor, dass Eltern allerdings weit länger auf einen freien Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung warten müssen. Einige müssen ihre Elternzeit dann ohne Arbeitseinkommen zwangsläufig verlängern.
Bisher hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass den betroffenen Eltern ein Schadensersatzanspruch zustehen könne, wenn den Träger der Kita ein Verschulden treffen würde. Dies ist im Einzelfall allerdings meist schwierig nachzuweisen.
In einem der ersten Fälle dieser Art in Brandenburg hat das Landgericht Potsdam (Gerichtsaktenzeichen 4 O 361/17) heute in der mündlichen Verhandlung nun die Auffassung vertreten, dass den betroffenen Eltern ein Schadensersatzanspruch auch unabhängig von einem Verschulden der Jugendämter zustehen kann. Dies teilte Rechtsanwalt Eckart Johlige als Vertreter der Kläger heute mit. Geklagt hatte eine Familie aus Brieselang. Dieser Anspruch bestünde auch gegenüber dem Landkreis Havelland als Träger der Jugendhilfe und nicht gegenüber den jeweiligen Gemeinden.
Das Landgericht begründete seine Auffassung mit der Besonderheit, dass in Brandenburg das Staatshaftungsgesetz gelte, dass ein Verschulden nicht erfordere. Es sei daher grundsätzlich ausreichend, dass der Anspruch auf einen Kita-Platz nicht rechtzeitig durch den Landkreis erfüllt werde, um einen Anspruch zu begründen. Die davon betroffenen Eltern können dann ihren dadurch entgangenen Verdienst als Schadensersatz beim Landkreis geltend machen.
Dies sei eine wichtige Entscheidung, die den Druck auf die Kommunen und den Landkreis verstärke, ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen, so Johlige weiter. In vielen Gemeinden im Landkreis, besonders wie im streitigen Fall in Brieselang, sind weit über Hundert Eltern davon betroffen, nicht rechtzeitig über einen Kita-Platz verfügen zu können. Diese können nun Schadensersatz geltend machen.